Das Wichtigste in 30 Sekunden
Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 € pro Monat
Beim gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € darfst du maximal 43,38 Stunden pro Monat arbeiten
Die Grenze steigt automatisch mit dem Mindestlohn – sie ist seit 2022 dynamisch gekoppelt
Die monatliche Grenze darf maximal zweimal pro Jahr unvorhersehbar überschritten werden
Die absolute Jahresgrenze liegt bei 7.236 € – diese darf niemals gerissen werden
Kaum eine Frage beschäftigt Minijobber in Deutschland so sehr wie diese: Wie viele Stunden darf ich eigentlich arbeiten? Seit der Mindestlohnerhöhung auf 13,90 € im Jahr 2026 hat sich die Antwort erneut verschoben – und viele Arbeitnehmer sowie kleine Arbeitgeber sind unsicher, was jetzt gilt.
Dieser Artikel gibt dir alle Antworten – klar, aktuell und mit konkreten Rechenbeispielen für verschiedene Stundenlöhne.
Die neue Minijob-Grenze 2026 – was hat sich geändert?
Bis 2022 war die Minijob-Grenze eine starre Zahl: erst 450 €, dann 520 €. Seit Oktober 2022 funktioniert das System anders. Die Geringfügigkeitsgrenze ist nicht mehr fest, sondern wird dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt.
Die Formel dahinter ist einfach: Die Minijob-Grenze entspricht dem Mindestlohn multipliziert mit 130 Arbeitsstunden pro Monat, aufgerundet auf volle 10 €. Mit dem Mindestlohn von 13,90 € ergibt sich für 2026 eine Grenze von 603 € pro Monat.
Das ist wichtig zu verstehen, weil es bedeutet: Sobald der Mindestlohn steigt, steigt automatisch auch die Minijob-Grenze. Du musst nicht jedes Jahr neu recherchieren – das System passt sich selbst an.
Warum steigt die Grenze automatisch mit dem Mindestlohn?
Der Gesetzgeber hat die dynamische Kopplung bewusst eingeführt, um zu verhindern, dass steigende Mindestlöhne automatisch die maximal erlaubten Arbeitsstunden im Minijob reduzieren. Vor der Reform wäre genau das passiert: Bei einer festen Grenze von 520 € und einem höheren Mindestlohn hätten Minijobber weniger Stunden arbeiten dürfen, um unter der Grenze zu bleiben.
Die dynamische Kopplung schützt also die Arbeitszeit der Minijobber. Allerdings bedeutet sie auch, dass sich die erlaubten Stunden jedes Mal neu berechnen, wenn der Mindestlohn steigt. Genau das ist 2026 passiert – und genau das erklärt die hohe Suchnachfrage nach „Minijob Stunden 2026“.
Aktuelle Zahlen zur Minijob-Grenze 2026 findest du auch direkt bei der offiziellen Minijob-Zentrale sowie in der Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung zur Minijob-Grenze 2026.
Wie viele Stunden darf ich im Minijob 2026 arbeiten?

Die Antwort hängt vollständig von deinem vereinbarten Stundenlohn ab. Es gibt keine feste Stundengrenze im Minijob – nur eine Verdienstgrenze. Die maximale Stundenzahl ergibt sich aus der einfachen Rechnung: Monatsgrenze (603 €) geteilt durch deinen Stundenlohn.
Die Berechnung bei Mindestlohn (13,90 €)
Wer genau den gesetzlichen Mindestlohn verdient, darf 2026 folgende Stunden im Minijob arbeiten:
603 € ÷ 13,90 € = 43,38 Stunden pro Monat
Das entspricht in der Praxis ungefähr:
- Knapp 10 Stunden pro Woche bei einer 4-Wochen-Betrachtung
- Oder etwa 2 Stunden pro Tag an 5 Werktagen pro Woche
Wichtig: Das ist die theoretische Maximalstundenzahl bei exakt 603 € Monatsverdienst. In der Praxis solltest du einen kleinen Puffer einplanen, um nicht versehentlich über die Grenze zu rutschen.
Die Berechnung bei höherem Stundenlohn (z.B. 15 € oder 18 €)
Berechnung bei höherem Stundenlohn
Je höher dein Stundenlohn, desto weniger Stunden darfst du im Minijob arbeiten
13,90 €
Mindestlohn43,38 Std./Monat
~10 Std./Woche
15,00 €
40,20 Std./Monat
~9,3 Std./Woche
16,00 €
37,69 Std./Monat
~8,7 Std./Woche
18,00 €
33,50 Std./Monat
~7,7 Std./Woche
20,00 €
30,15 Std./Monat
~7 Std./Woche
603 € ÷ Stundenlohn = maximale Stunden
Was passiert, wenn du in einem Monat über 603 € kommst?

Das ist die Frage, die auf Plattformen wie Reddit und Gutefrage am häufigsten gestellt wird – und die häufig missverstanden wird. Die Antwort ist: Es kommt darauf an, warum und wie oft es passiert.
Die Jahresgrenze von 7.236 € – das unbekannte Sicherheitsnetz
Die wenigsten Minijobber wissen, dass es neben der monatlichen Grenze auch eine Jahresgrenze gibt. Diese berechnet sich einfach als 12 × 603 € = 7.236 € pro Kalenderjahr.
Diese Jahresgrenze darf unter keinen Umständen überschritten werden. Wenn du sie übersteigst, wird dein Minijob rückwirkend sozialversicherungspflichtig – mit allen steuerlichen und sozialrechtlichen Konsequenzen für dich und deinen Arbeitgeber. Das ist die absolute rote Linie.
Unvorhergesehene Überschreitung – die 2-Monats-Regel
Das Leben ist nicht immer planbar. Manchmal fällt ein Kollege aus, das Weihnachtsgeschäft boomt oder du springst kurzfristig für jemanden ein. Für genau solche Situationen gibt es die sogenannte Regelung zur unvorhersehbaren Überschreitung.
Dein Monatsverdienst darf die 603 €-Grenze im Laufe eines Kalenderjahres maximal zweimal überschreiten – aber nur dann, wenn die Überschreitung unvorhersehbar war. Das bedeutet:
- Die Mehrarbeit war nicht von vornherein geplant
- Sie entstand aus einem unerwarteten Anlass (Krankheitsvertretung, Sonderauftrag)
- Die Jahresgrenze von 7.236 € wird trotzdem nicht überschritten
Was ausdrücklich nicht zulässig ist: bewusst jeden zweiten Monat mehr zu arbeiten und das als „unvorhersehbar“ zu deklarieren. Das ist steuerrechtlich missbräuchlich und kann bei einer Prüfung zur Nachzahlung von Sozialabgaben führen.
Ein Nutzer auf Reddit hat genau dieses Thema angesprochen und fragte, ob er wirklich nur viermal im Jahr mehr verdienen darf. Die Antwort der Community war präzise: Es geht nicht um eine feste Anzahl von Monaten, sondern um das Merkmal der Unvorhersehbarkeit und die Einhaltung der Jahresgrenze. Quelle: Reddit r/Finanzen
Minijob neben Vollzeitjob – was du wissen musst
Viele Menschen haben neben ihrem Hauptjob einen Minijob – sei es um die Inflation auszugleichen, ein Hobby zu monetarisieren oder schlicht mehr Einkommen zu erzielen. Das ist grundsätzlich erlaubt, aber es gibt wichtige Regeln zu beachten.
Darf ich zwei Minijobs gleichzeitig haben?
Grundsätzlich ja – aber nur unter einer Bedingung: Die kombinierten Einkünfte aus beiden Minijobs dürfen zusammen die monatliche Grenze von 603 € nicht überschreiten. Zwei separate Minijobs mit je 300 € sind also zulässig. Zwei Minijobs mit je 400 € wären es nicht – denn 800 € liegt deutlich über der Grenze.
Außerdem: Der zweite Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt beitragsfrei in der Sozialversicherung – aber nur der erste. Der zweite Minijob wird dem Hauptjob zugerechnet und kann sozialversicherungspflichtig werden.
Wann wird der zweite Job sozialversicherungspflichtig?
Wer neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob einen Minijob ausübt, kann genau einen Minijob steuerfrei und sozialversicherungsfrei behalten. Ein zweiter Minijob wird hingegen automatisch mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist dann voll sozialversicherungspflichtig.
Das ist ein häufiger Fehler, der zu unangenehmen Nachzahlungen führen kann. Sprich im Zweifelsfall mit deinem Steuerberater oder deiner Krankenkasse, bevor du einen zweiten Minijob aufnimmst.
Vom Minijob in Teilzeit wechseln?
Teilzeit kann sich stärker lohnen als du denkst. Durch die Steuerprogression verlierst du oft weniger Netto als erwartet.
−20 % Brutto → oft nur ~−10 % Netto
Teilzeit Rechner ansehen →Teilzeit beginnt dort, wo der Minijob endet – oft mit deutlich besseren Absicherungen.
Minijob für Schüler, Studenten und Rentner – Besonderheiten
Die Minijob-Grenze gilt für alle Altersgruppen gleich – 603 € sind 603 €, egal ob du 17 oder 67 Jahre alt bist. Es gibt jedoch einige demografiespezifische Besonderheiten, die du kennen solltest.
Schüler dürfen einen Minijob ausüben, unterliegen aber zusätzlich dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Das bedeutet unter anderem: maximale Arbeitszeit von 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche, keine Arbeit vor 6 Uhr morgens oder nach 20 Uhr abends, keine Arbeit an Sonn- und Feiertagen in den meisten Branchen.
Studenten können einen Minijob ohne Einschränkungen ausüben, solange die 603 €-Grenze eingehalten wird. Besonders relevant ist hier das Zusammenspiel mit BAföG: Minijob-Einkünfte werden auf das BAföG angerechnet, wenn sie einen bestimmten Freibetrag überschreiten. Dieser Freibetrag beträgt aktuell 556 € netto pro Monat – liegt also knapp unter der Minijob-Grenze.
Rentner dürfen seit 2023 unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird. Die Hinzuverdienstgrenze für Rentner wurde abgeschafft. Ein Minijob ist für Rentner also eine attraktive Möglichkeit, die Rente aufzustocken – ohne steuerliche Nachteile, sofern die 603 €-Grenze eingehalten wird.
Rentner und die Rentenversicherung: Im Minijob zahlen Arbeitgeber einen pauschalen Rentenversicherungsbeitrag von 15 %. Rentner können sich von der Rentenversicherungspflicht im Minijob befreien lassen – das lohnt sich in den meisten Fällen.
Minijob vs. Midijob
Wann lohnt sich der Wechsel?
Minijob
bis 603 € / Monat
- Keine Sozialabgaben (meist pauschal)
- Max. ~43 Stunden pro Monat (bei Mindestlohn)
- Kein Anspruch auf Krankengeld
- Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I
- Rentenaufbau nur eingeschränkt möglich
Midijob
603–2.000 € / Monat
- Reduzierte Sozialabgaben (Übergangsbereich)
- Mehr Arbeitsstunden möglich
- Anspruch auf Krankengeld
- Aufbau von Rentenansprüchen
- Anspruch auf Arbeitslosengeld I
Ab 603,01 € wird dein Minijob automatisch zum Midijob und sozialversicherungspflichtig.
Wann solltest du wechseln?
- ✓ Wenn du mehr als ~43 Stunden pro Monat arbeiten möchtest
- ✓ Wenn du Rentenansprüche aufbauen willst
- ✓ Wenn du Anspruch auf Krankengeld brauchst
- ✓ Wenn du Arbeitslosengeld I sichern möchtest
Der Midijob ist der Übergangsbereich zwischen Minijob und regulärer Beschäftigung. Du zahlst reduzierte Beiträge zur Sozialversicherung und erhältst dafür zusätzliche Absicherung. Ob sich der Wechsel lohnt, hängt von deinem Einkommen und deinen Zielen ab.
Übergangsbereich: 603,01 € – 2.000 € · reduzierte Beiträge
Für eine genaue Berechnung deiner monatlichen Arbeitsstunden im Midijob hilft dir unser Monatsarbeitszeitrechner.
Mehr zur Frage, wie viel netto bei verschiedenen Stundenzahlen bleibt, erklärt unser Artikel zu Mindestlohn 2026: Brutto und Netto berechnen.
FAQ – Häufige Fragen zum Minijob 2026
Minijob und 520 €-Grenze – darf ich wirklich nur zweimal im Jahr mehr verdienen?
Die 520 €-Grenze gilt seit Oktober 2022 nicht mehr – die neue Grenze für 2026 liegt bei 603 € pro Monat. Die monatliche Grenze darf maximal zweimal pro Kalenderjahr unvorhersehbar überschritten werden. Wichtig dabei: Die Jahresgrenze von 7.236 € darf in keinem Fall gerissen werden. Es geht nicht um eine feste Zahl von Monaten, sondern um das Merkmal der echten Unvorhersehbarkeit.
Minijob 603 €, wie viele Stunden darf ich arbeiten bei 15 € Stundenlohn?
Die Rechnung ist einfach: 603 € ÷ 15 € = 40,2 Stunden pro Monat. Das sind bei einer 4-Wochen-Betrachtung etwa 10 Stunden pro Woche. Mit unserem Stundenlohnrechner kannst du das für jeden beliebigen Stundenlohn sofort berechnen.
Steigt die Minijob-Grenze automatisch mit dem Mindestlohn?
Ja. Seit Oktober 2022 ist die Geringfügigkeitsgrenze dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Die Grenze entspricht dem Mindestlohn multipliziert mit 130 Stunden pro Monat. Bei einem geplanten Mindestlohn von 14,60 € im Jahr 2027 würde die Grenze auf ca. 630 € steigen.
Muss ich als Minijobber Steuern zahlen?
In der Regel nein – zumindest nicht direkt. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschalsteuer von 2 % auf dein Minijob-Gehalt. Diese wird nicht von deinem Lohn abgezogen, sondern vom Arbeitgeber getragen. Du musst den Minijob in deiner Steuererklärung angeben, zahlst aber in den meisten Fällen keine zusätzliche Einkommensteuer darauf.
Habe ich als Minijobber Anspruch auf Urlaub?
Ja. Das Bundesurlaubsgesetz gilt auch für Minijobber. Du hast Anspruch auf bezahlten Urlaub – mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, anteilig weniger bei weniger Arbeitstagen. Dieser Anspruch besteht unabhängig von deiner wöchentlichen Stundenzahl.
Was passiert, wenn ich als Minijobber krank werde?
Als Minijobber hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – genau wie andere Arbeitnehmer auch. Dein Arbeitgeber muss dir für bis zu 6 Wochen dein Minijob-Gehalt weiterzahlen. Danach besteht kein Anspruch auf Krankengeld, da Minijobber nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind.
Darf mein Arbeitgeber mir im Minijob weniger als den Mindestlohn zahlen?
Nein. Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € gilt für alle Arbeitnehmer in Deutschland – auch für Minijobber. Eine Ausnahme besteht nur für Pflichtpraktikanten und Auszubildende. Wenn dein Arbeitgeber dir weniger als den Mindestlohn zahlt, ist das eine Ordnungswidrigkeit, die vom Zoll kontrolliert und mit Bußgeldern geahndet werden kann.
Quellen und weiterführende Links
- Reddit r/Finanzen: Minijob und 520 €-Grenze – Nutzerdiskussion zur Überschreitungsregel
- Minijob-Zentrale: Offizielle Informationen zur Verdienstgrenze 2026
- Deutsche Rentenversicherung: Minijob-Verdienstgrenze steigt 2026 auf 603 Euro
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine steuerrechtliche oder sozialrechtliche Beratung. Bei konkreten Fragen zu deiner persönlichen Situation empfehlen wir die Beratung durch einen Steuerberater oder die zuständige Minijob-Zentrale.


