Tragen Sie Arbeitsbeginn, Arbeitsende und eine oder mehrere Pausen ein — der Rechner zieht alle Pausen ab und zeigt sofort, ob die gesetzliche Mindestpause nach §4 ArbZG eingehalten ist. Kein Login, keine Installation.
Arbeitszeitrechner mit Pause
Nettoarbeitszeit nach Pausenabzug berechnen – inkl. § 4 ArbZG Prüfung und mehreren Pausen
Pausen Jede Pause einzeln · Min. 15 Min. je Abschnitt (§ 4 ArbZG)
§ 4 ArbZG – Gesetzliche Pausenregelung
| Bruttoarbeitszeit | Mindestpause | Aufteilung | Status |
|---|
Teilen Sie Ihre Berechnung
Arbeitszeit und Pausen eingeben
Der Rechner nimmt Arbeitsbeginn und Arbeitsende im Format HH:MM entgegen. Darunter folgen dynamische Pausenzeilen: Jede Pause hat ein eigenes Felder-Paar (Pause von / Pause bis) oder kann als Minutenangabe eingegeben werden. Über „+ Weitere Pause“ fügen Sie beliebig viele Unterbrechungen hinzu.
Eingaben:
- Arbeitsbeginn HH:MM (z. B. 08:00)
- Arbeitsende HH:MM (z. B. 17:30)
- Pause 1: Dauer in Minuten oder Uhrzeit von–bis
- Pause 2, 3 … (optional, beliebig viele)
Alle Pausenminuten werden summiert und von der Bruttoarbeitszeit abgezogen. Das Ergebnis ist die Nettoarbeitszeit — die tatsächlich anrechenbare Arbeitszeit für Lohnabrechnung und Stundenzettel.
Ergebnis: Netto- und Bruttoarbeitszeit nach Pausenabzug
Der Rechner gibt drei Werte aus:
- Bruttoarbeitszeit (Arbeitsende − Arbeitsbeginn, ohne Pausenabzug)
- Gesamtpause (Summe aller eingetragenen Pausen)
- Nettoarbeitszeit (Brutto − Gesamtpause) in HH:MM und in Dezimalstunden
Zusätzlich erscheint das ArbZG-Compliance-Badge:
- ✅ Gesetzliche Mindestpause eingehalten — Pausenzeit entspricht §4 ArbZG für die errechnete Bruttoarbeitszeit
- ⚠️ Zu wenig Pause — bei mehr als 6 Stunden Bruttoarbeitszeit sind mindestens 30 Minuten Pause gesetzlich vorgeschrieben; der Rechner zeigt, wie viele Minuten fehlen
| Ausgabewert | Beispiel | Format |
|---|---|---|
| Bruttoarbeitszeit | 9:30 Std. | HH:MM |
| Gesamtpause | 0:45 Std. | HH:MM / Minuten |
| Nettoarbeitszeit | 8:45 Std. | HH:MM |
| Nettoarbeitszeit dezimal | 8,75 Std. | Dezimal |
| Compliance-Badge | ✅ Mindestpause eingehalten | Status |
Für die Umrechnung von Dezimalstunden in HH:MM oder umgekehrt steht der Dezimalrechner zur Verfügung.
Gesetzliche Mindestpausen nach §4 ArbZG
§4 ArbZG schreibt Mindestpausen in Abhängigkeit von der Bruttoarbeitszeit vor. Der Rechner prüft diese Grenzen automatisch und zeigt das Compliance-Badge entsprechend.
| Bruttoarbeitszeit | Mindestpause gesetzlich | Aufteilung erlaubt? | §-Grundlage |
|---|---|---|---|
| Bis 6 Stunden | Keine Pause vorgeschrieben | — | §4 ArbZG |
| Mehr als 6 bis 9 Stunden | Mindestens 30 Minuten | Ja, in Abschnitte ≥ 15 Min. | §4 ArbZG |
| Mehr als 9 Stunden | Mindestens 45 Minuten | Ja, in Abschnitte ≥ 15 Min. | §4 ArbZG |
Wichtig: Die Pause muss im Voraus feststehen — spontane Kurzunterbrechungen (< 15 Minuten) zählen nicht als Ruhepause im Sinne des §4 ArbZG. Raucherpausen und private Telefonate gelten nur dann als Pause, wenn sie im Voraus bekannt und nicht arbeitsbezogen sind.
Der Rechner prüft die Bruttoarbeitszeit (vor Pausenabzug) gegen die ArbZG-Tabelle. Liegt die eingetragene Gesamtpause darunter, erscheint ⚠️ mit dem fehlenden Minutenwert.
Mehrere Pausen eingeben – so funktioniert es
Geteilte Schichten, Raucherpausen, eine kurze Mittagspause und eine zweite Kaffeepause — der Rechner akzeptiert alle Unterbrechungen in separaten Zeilen.

Schritt-für-Schritt:
- Arbeitsbeginn und Arbeitsende eintragen
- Erste Pause eingeben (Dauer in Minuten oder Uhrzeit von–bis)
- „+ Weitere Pause“ klicken — neue Zeile erscheint
- Weitere Pausen eintragen
- Rechner summiert alle Pausen automatisch und zieht sie ab
Das ArbZG verlangt keine Mindestanzahl an Pausen — nur eine Mindestgesamtdauer. Zwei Pausen à 15 Minuten erfüllen die 30-Minuten-Pflicht bei 6–9 Stunden Arbeitszeit ebenso wie eine einzige 30-Minuten-Pause.
Wer mehrere Zeitblöcke (z. B. verschiedene Arbeitstage) summieren möchte, nutzt dafür den Stunden-Additionsrechner — das ist eine andere Funktion als das Eintragen mehrerer Pausen innerhalb einer Schicht.
Beispielrechnung: Frau Schipper – Bürokauffrau, Dienstag 11.03.2025
Eingaben:
- Arbeitsbeginn: 07:45
- Arbeitsende: 17:30
- Pause 1: 12:00–12:30 (30 Minuten)
- Pause 2: 15:00–15:15 (15 Minuten)
Schritt 1 — Bruttoarbeitszeit:
17:30 − 07:45 = 9:45 Std. brutto (9 Stunden, 45 Minuten)
Schritt 2 — Gesamtpause:
30 Min. + 15 Min. = 45 Minuten
Schritt 3 — Nettoarbeitszeit:
9:45 − 0:45 = 9:00 Std. netto = 9,00 Dezimalstunden
Schritt 4 — ArbZG-Prüfung:
Bruttoarbeitszeit 9:45 > 9:00 Std. → Mindestpause: 45 Minuten. Eingetragen: 45 Minuten.
✅ Gesetzliche Mindestpause eingehalten (§4 ArbZG, exakt erfüllt)
Hätte Frau Schipper nur die 30-Minuten-Mittagspause eingetragen (Pause 2 vergessen):
Eingetragen: 30 Minuten · Erforderlich: 45 Minuten → ⚠️ 15 Minuten Pause fehlen
Brutto- vs. Nettoarbeitszeit erklärt
Der Unterschied zwischen Brutto- und Nettoarbeitszeit ist entscheidend für Lohnabrechnung und Arbeitszeitnachweis.
| Begriff | Definition | Relevant für |
|---|---|---|
| Bruttoarbeitszeit | Zeit von Arbeitsbeginn bis Arbeitsende | ArbZG-Prüfung (§4 Pausenpflicht, §3 Tageshöchstzeit) |
| Pausenzeiten | Gesetzliche oder vereinbarte Unterbrechungen | Lohnabzug, ArbZG-Compliance |
| Nettoarbeitszeit | Bruttozeit − alle Pausen | Lohnabrechnung, Stundenzettel, Überstundenberechnung |
Beispiel: Bruttoarbeitszeit 9:45 Std. minus 45 Minuten Pause = 9,00 Std. Nettoarbeitszeit. Die Lohnabrechnung vergütet nur die Nettostunden. Das ArbZG prüft §3 (Tageshöchstarbeitszeit) jedoch gegen die Bruttozeit — nicht gegen die Nettozeit.
Für den Überstundenvergleich (Ist-Nettostunden vs. Soll-Stunden) steht der Arbeitszeitrechner auf der Startseite zur Verfügung.
Gesetzlicher Rahmen: §4 ArbZG im Detail
§4 ArbZG verpflichtet Arbeitgeber, die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen zu unterbrechen. Die Mindestdauer richtet sich nach der geplanten Arbeitszeit — nicht nach der tatsächlich geleisteten.

Pausen müssen mindestens 15 Minuten am Stück betragen, damit sie auf die Mindestpause angerechnet werden. Eine 10-Minuten-Unterbrechung zählt nicht, auch wenn sie zweimal vorkommt.
§3 ArbZG begrenzt die werktägliche Bruttoarbeitszeit auf 10 Stunden. Der Rechner zeigt ⚠️, wenn die eingegebene Bruttoarbeitszeit (Arbeitsende − Arbeitsbeginn, noch vor Pausenabzug) diese Grenze überschreitet.
§5 Abs. 1 ArbZG schreibt eine Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen vor. Der Rechner prüft diese Grenze nicht — sie ist tagesübergreifend und liegt außerhalb des Einzelschicht-Scope.
Häufige Fehler bei der Arbeitszeitberechnung mit Pause
| Fehler | Ursache | Richtig |
|---|---|---|
| Pause von Bruttostunden statt Minuten abgezogen | 45 Min. Pause als 0,45 h gerechnet | 45 Min. ÷ 60 = 0,75 h; Netto = Brutto − 0,75 h |
| Raucherpausen nicht eingetragen | Vergessen oder unklar ob relevant | Alle Unterbrechungen > 15 Min. eintragen |
| ArbZG-Badge ignoriert | Tool-Ausgabe nicht beachtet | ⚠️ ernst nehmen — Mindestpause ist gesetzlich Pflicht |
| Bruttozeit statt Nettozeit im Stundenzettel | Fehler bei der Übernahme | Nur Nettoarbeitszeit in Stundenzettel eintragen |
| Nachtschicht über Mitternacht ergibt negative Zeit | Endzeit < Startzeit | Endzeit als Folgetagszeit eingeben (z. B. 06:00 des nächsten Tages) |
FAQ – Häufige Fragen zu Pausen und Arbeitszeit
Wie lange muss die Pause bei 8 Stunden Arbeitszeit sein?
Bei einer Bruttoarbeitszeit von mehr als 6 bis 9 Stunden schreibt §4 ArbZG mindestens 30 Minuten Pause vor. Eine 8-Stunden-Schicht liegt in diesem Bereich — 30 Minuten Pause sind Pflicht. Wird die Pause in zwei Teile aufgeteilt, muss jeder Teil mindestens 15 Minuten betragen.
Zählt die Mittagspause zur Arbeitszeit?
Nein. Ruhepausen nach §4 ArbZG zählen nicht als Arbeitszeit und werden nicht vergütet, sofern nichts anderes im Tarif- oder Arbeitsvertrag vereinbart ist. Nur die Nettoarbeitszeit (nach Pausenabzug) geht in die Lohnabrechnung ein.
Was passiert, wenn ich die Mindestpause unterschreite?
Der Rechner zeigt ⚠️ und die fehlende Minutenanzahl. Rechtlich trägt der Arbeitgeber die Pflicht, die Einhaltung der Mindestpausen sicherzustellen (§4 ArbZG). Eine Unterschreitung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Kann ich Ruhepausen aufteilen?
Ja, §4 ArbZG erlaubt die Aufteilung in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten. Zwei Pausen à 15 Minuten erfüllen die 30-Minuten-Pflicht. Drei Pausen à 10 Minuten erfüllen sie dagegen nicht — jeder Abschnitt muss mindestens 15 Minuten betragen.
Wie berechne ich die Nettoarbeitszeit bei mehreren Pausen?
Summieren Sie alle Pausenminuten und ziehen Sie die Summe von der Bruttoarbeitszeit ab. Der Rechner macht das automatisch — tragen Sie jede Pause in eine eigene Zeile ein und klicken Sie „+ Weitere Pause“ für zusätzliche Unterbrechungen.
Gilt die Pausenpflicht auch bei Teilzeit?
Ja. §4 ArbZG gilt unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Bei einer Teilzeitschicht von 7 Stunden (> 6 Stunden) sind ebenfalls mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben. Wer weniger als 6 Stunden arbeitet, hat nach dem Gesetz keinen Pausenanspruch — es sei denn, der Tarifvertrag sieht mehr vor.
Wie trage ich eine Nachtschicht über Mitternacht ein?
Tragen Sie Arbeitsbeginn (z. B. 22:00) und Arbeitsende des Folgetages (z. B. 06:00) ein. Der Rechner erkennt, dass die Endzeit vor der Startzeit liegt, und berechnet die Bruttozeit korrekt als 8 Stunden. Pausen innerhalb der Nachtschicht tragen Sie wie gewohnt in Minuten ein.
Kostenlos. Ohne Anmeldung. Keine Datenspeicherung. DSGVO-konform. Made in Germany.
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