Das Wichtigste auf einen Blick
Mindestlohn 2026: 13,90 € brutto pro Stunde (seit 1. Januar 2026)
40 Stunden/Woche × 13,90 € × 4,33 Wochen = ca. 2.407 € brutto/Monat
Netto (Steuerklasse 1): ca. 1.720–1.800 € monatlich
2027 steigt der Mindestlohn weiter auf 14,60 €Ausblick 2027
Der Mindestlohn 2026 im Überblick
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das ist ein Anstieg von 1,08 Euro gegenüber dem Vorjahr (2025: 12,82 €) und entspricht einem Plus von 8,42 Prozent – der größten sozialpartnerschaftlich vereinbarten Mindestlohnerhöhung seit Einführung des Gesetzes im Jahr 2015. Von dieser Anhebung profitieren laut Statistischem Bundesamt bis zu 6,6 Millionen Beschäftigte in Deutschland – das entspricht rund jedem sechsten Arbeitsverhältnis.
Wann gilt 13,90 € – und ab wann kommt 14,60 €?
Die Mindestlohnkommission hat im Juni 2025 eine zweistufige Erhöhung beschlossen:
| Zeitraum | Mindestlohn | Veränderung |
|---|---|---|
| Bis 31. Dezember 2025 | 12,82 €/Stunde | – |
| Ab 1. Januar 2026 | 13,90 €/Stunde | +8,42 % |
| Ab 1. Januar 2027 | 14,60 €/Stunde | +5,04 % |
Beide Schritte zusammen ergeben eine Gesamterhöhung von 13,88 Prozent über zwei Jahre. Der genaue Fahrplan ist per Bundesverordnung festgelegt und damit verbindlich.
Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn? (Ausnahmen: Azubis, Pflichtpraktikum)
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die das 18. Lebensjahr vollendet haben – unabhängig von Branche, Staatsbürgerschaft oder Beschäftigungsumfang. Auch Minijobber, Saisonkräfte und Rentner haben Anspruch auf 13,90 €/Stunde.
Ausnahmen vom Mindestlohn:
- Auszubildende: Azubis fallen nicht unter das Mindestlohngesetz. Für sie gilt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) – diese beträgt 2026 im ersten Lehrjahr 724 Euro brutto pro Monat (1. Lj.: 724 €, 2. Lj.: 854 €, 3. Lj.: 977 €).
- Pflichtpraktika: Wer ein gesetzlich vorgeschriebenes Pflichtpraktikum (z. B. im Rahmen eines Studiums oder einer Schulordnung) absolviert, hat keinen Mindestlohnanspruch.
- Freiwillige Praktika bis 3 Monate: Orientierungs- oder Begleitpraktika von maximal drei Monaten zur Berufsorientierung sind ebenfalls ausgenommen – sofern kein vorheriges Praktikum beim gleichen Betrieb stattgefunden hat.
- Minderjährige ohne Berufsabschluss: Personen unter 18 Jahren, die noch keine abgeschlossene Berufsausbildung haben, fallen nicht unter den gesetzlichen Mindestlohn.
- Werkstattbeschäftigte mit Behinderung: Menschen in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind ebenfalls ausgenommen.
Wichtig zu wissen: In der Vergangenheit galten weitere Ausnahmen (z. B. für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten). Diese sind seit Januar 2022 weggefallen. Heute gilt der Mindestlohn nahezu ausnahmslos in allen Beschäftigungsverhältnissen für volljährige Arbeitnehmer.
Was bedeutet 13,90 € für dein monatliches Gehalt?

Der Mindestlohn ist ein Bruttostundenlohn. Das monatliche Bruttogehalt ergibt sich aus Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33 (durchschnittliche Wochen pro Monat).
Mindestlohn netto – wie viel bleibt wirklich übrig?
Der Mindestlohn ist immer ein Bruttobetrag. Was am Ende des Monats auf dem Konto landet, hängt von Steuerklasse, Sozialabgaben und weiteren Faktoren ab. Die folgenden Angaben sind Näherungswerte auf Basis der 2026 gültigen Sätze.
Steuerklasse 1 vs. Steuerklasse 3 – der Unterschied
Nehmen wir ein Vollzeitgehalt von 2.407 € brutto als Beispiel:
| Steuerklasse | Typische Situation | Netto/Monat (ca.) |
|---|---|---|
| Klasse 1 | Ledig, getrennt lebend | ca. 1.720–1.800 € |
| Klasse 3 | Verheiratet, Hauptverdiener | ca. 1.970–2.050 € |
| Klasse 5 | Verheiratet, Zweitverdiener | ca. 1.470–1.550 € |
Die Unterschiede sind erheblich. In Steuerklasse 3 (Ehegattensplitting) profitiert man von einem deutlich niedrigeren Steuersatz – was beim Mindestlohn einen Unterschied von rund 250 Euro netto pro Monat ausmacht gegenüber Klasse 1. In Steuerklasse 5 hingegen wird überproportional viel Lohnsteuer einbehalten, weil die Vorteile des Splittings beim Partner (Klasse 3) konzentriert sind.
Sozialabgaben: Was wird abgezogen?
Neben der Lohnsteuer werden vom Bruttogehalt die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Diese teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte:
| Versicherung | Arbeitnehmeranteil (ca.) |
|---|---|
| Krankenversicherung | 7,3 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag (Ø ca. 1,7 %) |
| Pflegeversicherung | 1,7 % (ohne Kinder: 2,2 %) |
| Rentenversicherung | 9,3 % |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % |
| Gesamt (Arbeitnehmer, ca.) | ca. 20–21 % |
In der Summe zahlen Mindestlohnempfänger in Vollzeit also rund 480–490 Euro monatlich an Sozialabgaben (Arbeitnehmeranteil). Hinzu kommt die Lohnsteuer, die je nach Steuerklasse stark variiert.
Sonderfall Midijob: Wer zwischen 603,01 € und 2.000 € monatlich verdient, fällt in den sogenannten Übergangsbereich (Midijob). Dort zahlen Beschäftigte einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag – was das Netto leicht erhöht. Bei einem Mindestlohngehalt von z. B. 1.204 € (20 Stunden/Woche) greift diese Regelung und führt zu spürbar weniger Abzügen als bei normaler Sozialversicherungspflicht.
Branchenmindestlöhne – wenn der Tariflohn höher ist

Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € ist die absolute Untergrenze für alle Branchen. In vielen Wirtschaftszweigen haben Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände jedoch eigene, höhere Mindestlöhne per Tarifvertrag vereinbart. Diese sogenannten Branchenmindestlöhne sind – sobald für allgemeinverbindlich erklärt – für alle Betriebe der jeweiligen Branche bindend, unabhängig von Gewerkschaftsmitgliedschaft. Kontrolliert werden sie vom Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit).
Bau, Pflege, Gebäudereinigung – aktuelle Werte 2026
| Branche | Tätigkeit / Gruppe | Mindestlohn 2026 |
|---|---|---|
| Gebäudereinigung | Innen-/Unterhaltsreinigung (LG 1) | 15,00 €/Std. |
| Gebäudereinigung | Glas-/Fassadenreinigung (LG 6) | 18,40 €/Std. |
| Pflege | Pflegehilfskräfte (bis Jun. 2026) | 16,10 €/Std. |
| Pflege | Pflegefachkräfte (bis Jun. 2026) | 20,50 €/Std. |
| Baugewerbe | Ungelernte Kräfte | 14,96 €/Std. |
| Baugewerbe | Fachkräfte (Gesellen) | 16,60 €/Std. |
| Maler & Lackierer | Facharbeiter (ab Jul. 2026) | 16,13 €/Std. |
Diese Branchenmindestlöhne liegen teils deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn und können nicht durch betriebliche Vereinbarungen unterschritten werden. Wer wissen möchte, ob für die eigene Branche ein höherer Mindestlohn gilt, findet aktuelle Übersichten direkt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Was tun, wenn dein Arbeitgeber unter Mindestlohn zahlt?
Wer den Verdacht hat, weniger als 13,90 € brutto pro Stunde zu verdienen, sollte systematisch vorgehen:
Schritt 1: Stundennachweis prüfen. Arbeitgeber sind nach dem Mindestlohngesetz verpflichtet, bei Minijobs und bestimmten Branchen genaue Arbeitszeitnachweise zu führen. Wer keine Lohnabrechnung oder keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hat, sollte dies umgehend einfordern.
Schritt 2: Berechnung selbst durchführen. Teile dein monatliches Bruttogehalt durch die geleisteten Arbeitsstunden. Liegt der Wert unter 13,90 €, liegt ein Verstoß vor. Tipp: Unser Stundenlohnrechner hilft dabei, den effektiven Stundenlohn schnell zu ermitteln.
Schritt 3: Anspruch geltend machen. Mindestlohnansprüche können rückwirkend eingefordert werden. Zunächst empfiehlt sich ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber. Bleibt das ohne Ergebnis, kann eine schriftliche Forderung mit Fristsetzung folgen.
Schritt 4: Kontrolle durch den Zoll. Die Einhaltung des Mindestlohns wird in Deutschland von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls überwacht. Verstöße können gemeldet werden – anonym, wenn gewünscht. Arbeitgeber, die gegen das Mindestlohngesetz verstoßen, riskieren Bußgelder von bis zu 500.000 Euro. Mehr Informationen zur Kontrolle und Meldung findest du direkt bei Zoll.de.
Schritt 5: Arbeitsrechtliche Beratung. Gewerkschaften (z. B. DGB-Rechtsschutz) oder Beratungsstellen für faire Mobilität bieten kostenlose Erstberatung zu Mindestlohnverstößen an.
Wichtig: Wer seinen Arbeitgeber beim Zoll anzeigt, ist grundsätzlich vor Kündigung geschützt – eine Kündigung als Reaktion auf eine Meldung ist rechtlich angreifbar.
Ausblick 2027: 14,60 € – Was kommt auf dich zu?
Die Erhöhung auf 14,60 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2027 ist bereits per Bundesverordnung festgelegt – kein Vorschlag, sondern verbindliches Recht. Das entspricht einem weiteren Plus von 5,04 Prozent gegenüber 2026.
Was bedeutet das konkret? Wer 2027 Vollzeit (40 Stunden/Woche) zum Mindestlohn arbeitet, kommt auf ein Bruttomonatsgehalt von rund 2.529 Euro – das sind 122 Euro mehr als 2026. Über ein volles Jahr gerechnet entspricht das einem Brutto-Plus von rund 1.460 Euro im Vergleich zu 2025.
In der Reddit-Community r/arbeitsleben wird die Frage diskutiert, ob die geplanten Stufen ausreichen – besonders mit Blick auf die Inflation der letzten Jahre und die im politischen Raum kursierenden Forderungen nach 15 Euro. Die Mindestlohnkommission hat sich jedoch bewusst für ein moderates, zweistufiges Modell entschieden, um Betriebe nicht zu stark zu belasten.
Mit der Mindestlohnerhöhung 2027 steigt automatisch auch die Minijob-Grenze auf 633 Euro monatlich – was bedeutet, dass Minijobber bei 10 Stunden pro Woche weiterhin beschäftigt bleiben können, ohne die Grenze zu überschreiten.
Möchtest du wissen, wie sich dein Netto bei 14,60 € entwickeln wird? Mit unserem Stundenlohnrechner kannst du den zukünftigen Stundenlohn schon jetzt eingeben und dein Netto für 2027 hochrechnen.
FAQ – Häufige Fragen zum Mindestlohn 2026
Sind 13,90 € Mindestlohn brutto oder netto?
Brutto. Der Mindestlohn ist immer ein Bruttostundenlohn – also vor Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben. Bei einer 40-Stunden-Woche und Steuerklasse 1 bleiben von ca. 2.407 € brutto ungefähr 1.720 bis 1.800 € netto übrig. Der genaue Betrag hängt von Steuerklasse, Kirchensteuer und kassenindividuellem Krankenkassenzusatzbeitrag ab. Nutze unseren Stundenlohnrechner für deine persönliche Berechnung.
Wie viel verdient man bei 40 Stunden mit Mindestlohn im Monat?
Die Rechnung ist einfach: 13,90 € × 40 Stunden × 4,33 Wochen = ca. 2.407 € brutto. Das ist der Richtwert, den die meisten Berechnungen und Tabellen zugrunde legen. Je nach Monat (unterschiedliche Arbeitstage, Feiertage) kann der exakte Betrag leicht abweichen – besonders wenn du stunden- statt monatsbezogen abgerechnet wirst.
Bekommen Azubis den Mindestlohn?
Nein. Auszubildende fallen nicht unter das Mindestlohngesetz. Für sie gilt stattdessen die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung nach § 17 BBiG. Diese beträgt 2026 im ersten Lehrjahr 724 Euro brutto pro Monat. In tarifgebundenen Betrieben oder Branchen mit eigenem Ausbildungstarifvertrag kann die tatsächliche Vergütung deutlich höher liegen – laut BIBB lag der Durchschnitt in tarifgebundenen Betrieben 2024 bei rund 1.133 Euro brutto pro Monat.
Gilt der Mindestlohn auch im Minijob?
Ja, uneingeschränkt. Auch Minijobber haben Anspruch auf 13,90 € brutto pro Arbeitsstunde. Daraus ergibt sich die Minijob-Grenze 2026 von 603 Euro monatlich – denn bei 10 Wochenstunden kommt man exakt auf diesen Betrag. Mehr dazu findest du in unserem Artikel zu Minijob-Stunden und Verdienst 2026.
Mindestlohn soll 2027 auf 14,60 € steigen – ist das schon sicher?
Ja. Der Anstieg auf 14,60 € zum 1. Januar 2027 ist per Bundesverordnung rechtlich verbindlich festgelegt – nicht nur angekündigt. Die Mindestlohnkommission hat beide Stufen (2026 und 2027) gleichzeitig beschlossen, das Bundeskabinett hat die Verordnung verabschiedet. Es bedarf keiner weiteren politischen Entscheidung mehr.
Kann mein Arbeitgeber unter dem Mindestlohn zahlen, wenn er finanzielle Probleme hat?
Nein. Der gesetzliche Mindestlohn ist eine absolute Untergrenze, die keine Ausnahmen für wirtschaftliche Schwierigkeiten eines Betriebs kennt. Wer als Arbeitgeber weniger zahlt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Dein Anspruch auf Nachzahlung bleibt bestehen und ist einklagbar.
Weiterführende Artikel:
- Minijob 2026: Stunden, Grenzen und was du verdienen darfst
- Teilzeit 2026: Weniger arbeiten – wie viel Netto bleibt wirklich?
- Stundenlohnrechner – Brutto in Netto umrechnen
- Monatsarbeitszeitrechner – Gesamtstunden und Gehalt berechnen
Alle Angaben basieren auf dem Stand April 2026. Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.


