Wochenarbeitszeitrechner – Wochenstunden für alle Tage berechnen

Tragen Sie für jeden Wochentag Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pause ein — der Rechner summiert alle Tagesdauern zur Wochensumme und zeigt sofort, ob und wie viele Überstunden entstanden sind. Kein Login, keine Installation.

Wochenarbeitszeitrechner

Alle Wochentage mit Pausen erfassen – Wochensumme, Überstunden und § 3 ArbZG Prüfung auf einen Blick

Stunden (z.B. 38,5 oder 40)
Tag Beginn Ende Pause (Min.) Netto Status
Wochensumme
0:00 Std.
Dezimalwert
0,00 Std.
Sollarbeitszeit
40,00 Std.
Differenz
0,00 Std.

Wochenstunden → Monats- und Jahresstunden

WochenstundenMonatsstunden (× 4,33)Jahresstunden (× 52)

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Arbeitszeiten für Mo–So eingeben

Der Rechner zeigt eine Tabelle mit sieben Zeilen — Montag bis Sonntag. Pro Tag geben Sie drei Werte ein:

  • Arbeitsbeginn im Format HH:MM (z. B. 07:30)
  • Arbeitsende im Format HH:MM (z. B. 16:00)
  • Pause in Minuten (z. B. 30)

Die Tagessumme berechnet sich sofort: (Arbeitsende − Arbeitsbeginn) × 60 − Pause = Nettominuten. Tage ohne Eintrag zählen als 0 Stunden. Wochenend-Zeilen sind vorausgefüllt mit 0, können aber bei Wochenend- oder Schichtarbeit frei befüllt werden.

Unterhalb der Tabelle zeigt der Rechner die laufende Wochensumme in HH:MM und in Dezimalstunden sowie die Differenz zur eingestellten Sollarbeitszeit. Überschreiten einzelne Tage die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden nach §3 ArbZG, markiert der Rechner die betreffende Zeile ⚠️.

Ihre Wochenstunden und Überstunden auf einen Blick

Das Ergebnis-Panel unter der Eingabetabelle zeigt:

  • Wochensumme netto in Stunden:Minuten und als Dezimalzahl
  • Sollarbeitszeit (frei einstellbar, Standard: 40,00 Std.)
  • Differenz (positiv = Überstunden, negativ = Minderstunden)
  • ✅ Wochenarbeitszeit liegt im gesetzlichen Rahmen (≤ 48 Std. Ø nach §3 ArbZG)
  • ⚠️ Einzeltag überschreitet 10 Stunden — Ausgleichspflicht beachten

Für eine vollständige Auszahlungsberechnung der Überstunden inkl. Zuschlag steht der Überstundenrechner zur Verfügung.

Ausgaben im Überblick:

AusgabewertBeispielBedeutung
Wochensumme HH:MM43:15 Std.Gesamte Nettoarbeitszeit der Woche
Wochensumme Dezimal43,25 Std.Für Lohnabrechnung und Stundenzettel
Sollarbeitszeit40,00 Std.Vertraglich vereinbarte Wochenstunden
Differenz+3,25 Std.Überstunden dieser Woche
Compliance-Status✅ / ⚠️Prüfung gegen §3 ArbZG

Beispielrechnung: Frau Lindner – Logistik, Schichtwoche KW 12/2025

Frau Lindner arbeitet in einem Logistikbetrieb mit wechselnden Schichten. Ihre Sollarbeitszeit laut Vertrag beträgt 38,5 Stunden pro Woche.

WochentagBeginnEndePauseNetto
Montag06:0014:3030 Min.8,00 Std.
Dienstag06:0015:0030 Min.8,50 Std.
Mittwochfrei0,00 Std.
Donnerstag14:0022:3030 Min.8,00 Std.
Freitag14:0023:0030 Min.8,50 Std.
Samstag06:0012:3030 Min.6,00 Std.
Sonntagfrei0,00 Std.
Wochensumme39,00 Std.

Rechner-Ausgabe:

  • Wochensumme: 39:00 Std. = 39,00 Dezimalstunden
  • Sollarbeitszeit: 38,50 Std.
  • Überstunden: +0,50 Std.

⚠️ Freitag (23:00 Uhr Ende): Liegt Nachtarbeit zwischen 23:00 und 06:00 Uhr vor, greifen §6 ArbZG und ggf. Nachtarbeitszuschläge. Die Berechnung der Nachtarbeitsvergütung erfolgt im Stundenrechner.

✅ Alle Einzeltage liegen unter 10 Stunden Nettoarbeitszeit — kein Ausgleichsbedarf nach §3 Satz 2 ArbZG.

Gesetzliche Höchstarbeitszeit: §3 ArbZG erklärt

§3 ArbZG setzt den Rahmen für die wöchentliche Arbeitszeit in Deutschland. Der Rechner prüft automatisch, ob die eingegebene Wochensumme und die einzelnen Tageswerte innerhalb dieser Grenzen liegen.

RegelungGrenzwertAusgleichszeitraum§-Grundlage
Reguläre Tageshöchstarbeitszeit8 Stunden§3 Satz 1 ArbZG
Verlängerte Tageshöchstarbeitszeit10 Stunden6 Monate oder 24 Wochen§3 Satz 2 ArbZG
Durchschnittliche Wochenhöchstarbeitszeit48 Stunden6 Monate oder 24 WochenAbgeleitet §3 ArbZG
Mindestruhezeit zwischen zwei Schichten11 Stunden§5 Abs. 1 ArbZG
Nachtarbeit: Ausgleichsanspruch≤ 8 Std./Nacht (Ø)4 Wochen oder 1 Monat§6 Abs. 2 ArbZG

Wichtig: Die Grenze von 48 Std./Woche gilt als Durchschnittswert über den Ausgleichszeitraum. Eine einzelne Woche mit 50 Stunden ist zulässig, solange der Sechs-Monats-Durchschnitt 48 Stunden nicht überschreitet. Wer den Durchschnitt über mehrere Wochen hinweg verfolgen möchte, addiert die Wochensummen im Stunden-Additionsrechner.

Wochenarbeitszeit in Monats- und Jahresstunden umrechnen

Aus der Wochensumme lässt sich die vertraglich erwartete Monats- und Jahresarbeitszeit ableiten. Der Rechner zeigt diese Werte optional unterhalb des Ergebnis-Panels.

WochenstundenMonatsstunden (× 4,33)Jahresstunden (× 52)
20,0 Std.86,6 Std.1.040 Std.
30,0 Std.129,9 Std.1.560 Std.
35,0 Std.151,6 Std.1.820 Std.
38,5 Std.166,6 Std.2.002 Std.
39,0 Std.168,9 Std.2.028 Std.
40,0 Std.173,2 Std.2.080 Std.

Der Wochenfaktor 4,33 ergibt sich aus 52 Wochen ÷ 12 Monate. Die ausführliche Monatstabelle mit allen Vertragstypen, TVöD-Teilzeit und Feiertagsabzug findet sich im Monatsarbeitszeitrechner.

Häufige Fehler beim Wochenarbeitszeit-Berechnen

FehlerUrsacheRichtig
Schicht über Mitternacht gibt falsches ErgebnisEnde-Uhrzeit kleiner als BeginnNachtschicht-Modus: Endzeit als Folgetag eingeben (z. B. 22:00–06:00 → 8 Std.)
Pause nicht abgezogenBruttostunden statt Nettostunden verglichenPause in Minuten pro Tag eintragen — der Rechner zieht sie automatisch ab
Samstag als freier Tag, aber Std. eingetragenVerwechslung Soll vs. IstFreie Tage leer lassen; sie zählen als 0 Stunden
Wochensumme weicht vom Gehaltszettel abArbeitgeber rechnet mit anderen MonatsstundenMonatsbasis prüfen: Wochenstunden × 4,33, nicht × 4
Überstunden-Anzeige zeigt negativSollarbeitszeit zu hoch eingestelltSollzeit im Rechner auf vertragliche Wochenstunden anpassen

Gesetzlicher Rahmen: Was über §3 ArbZG hinaus gilt

Neben der Tageshöchstarbeitszeit regelt das ArbZG weitere Aspekte, die bei der wöchentlichen Arbeitsplanung relevant sind.

§5 Abs. 1 ArbZG schreibt eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen vor. Wer um 23:00 Uhr endet und am nächsten Morgen um 09:00 Uhr beginnt, hält diese Grenze ein (10 Stunden — ⚠️ grenzwertig). Der Rechner weist auf Unterschreitungen hin, wenn Beginn- und Endzeiten aufeinanderfolgender Tage weniger als 11 Stunden auseinanderliegen.

§9 ArbZG verbietet Beschäftigung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich. Ausnahmen gelten für bestimmte Branchen (§10 ArbZG: Gastronomie, Gesundheitswesen, Verkehr u. a.) und erfordern einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen.

FAQ – Häufige Fragen zur Wochenarbeitszeit

Wie viele Stunden darf ich pro Woche arbeiten?

Das Arbeitszeitgesetz lässt maximal 10 Stunden täglich zu. Die durchschnittliche Wochenhöchstarbeitszeit beträgt 48 Stunden, gemessen über einen Ausgleichszeitraum von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen (§3 ArbZG). Eine einzelne Woche kann also auch mehr als 48 Stunden umfassen, solange der Durchschnitt stimmt.

Ab wann gelten Stunden als Überstunden?

Als Überstunden gelten alle Stunden, die über die vertraglich vereinbarte Sollarbeitszeit hinausgehen. Stellen Sie im Rechner Ihre Sollstunden ein — die Differenz zur Wochensumme ergibt die Überstunden. Für die Vergütungsberechnung mit Zuschlag steht der Überstundenrechner bereit.

Zählt die Mittagspause zur Arbeitszeit?

Nein. Gesetzliche Ruhepausen nach §4 ArbZG zählen nicht als Arbeitszeit. Bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit sind mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Tragen Sie die tatsächliche Pausendauer in Minuten ein — der Rechner zieht sie von der Bruttozeit ab.

Was passiert bei einer Nachtschicht über Mitternacht?

Tragen Sie die Schicht als zwei Blöcke ein: den Anteil vor Mitternacht am Vortag und den Anteil nach Mitternacht am Folgetag. Alternativ nutzen Sie den Nachtschicht-Modus des Rechners — dort wird die Endzeit automatisch als Folgetag interpretiert, wenn sie kleiner als die Startzeit ist.

Wie berechne ich die Wochenarbeitszeit bei Teilzeit?

Genauso wie bei Vollzeit: Tragen Sie die tatsächlichen Tageszeiten ein und stellen Sie die Sollarbeitszeit auf Ihre vertraglich vereinbarten Wochenstunden (z. B. 20,0 oder 30,0). Der Rechner erkennt Über- und Minderstunden relativ zu Ihrer individuellen Sollzeit.

Muss ich Wochenendarbeit gesondert eintragen?

Samstag- und Sonntagsarbeit trägt man wie jeden anderen Arbeitstag ein. Der Rechner summiert alle sieben Tage. Steuerfreie Zuschläge für Sonntagsarbeit nach §3b EStG berechnet der Stundenrechner separat auf Basis des eingetragenen Stundenlohns.

Wie viele Wochen darf ich 50 Stunden arbeiten, bevor der Ausgleich fällig wird?

Das ArbZG nennt keinen festen Wochenhöchstwert, sondern einen Durchschnitt. Bei einer Ziel-Wochenstundenzahl von 48 Stunden und einem Ausgleichszeitraum von 24 Wochen steht ein Gesamtpuffer von 48 × 24 = 1.152 Stunden zur Verfügung. Liegt der Ist-Wert höher, sind entsprechend mehr Ausgleichswochen mit weniger als 48 Stunden nötig.

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